DSGVO Anschreiben
Berlin, den 24.05.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
Datenschutz war und ist uns ein wichtiges Anliegen. Bislang erfolgte die mandatsbezogene Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail. Mit dem Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung benötigen wir für unverschlüsselte Kommunikation per E-Mail Ihre ausdrückliche Bestätigung.
*Wenn Sie mandatsbezogene Kommunikation auch künftig per unverschlüsselter E-Mail abwickeln wollen, senden Sie uns bitte eine entsprechende Email.
Für die Bestätigung genügt ein kurzes „Ich stimme der weiteren Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail zu.“
Sollten wir keine entsprechende Rückmeldung von Ihnen erhalten, können wir Ihnen ab dem 25. Mai 2018 keine mandatsbezogenen Informationen per E-Mail mehr zukommen lassen, sondern sind auf den Postweg, Telefon oder Fax verwiesen. Senden Sie uns auch nach dem Stichtag unverschlüsselte Emails, sehen wir das als Ihre ausdrücklich Bestätigung, auch weiterhin unverschlüsselt per Email zu kommunizieren.
Abschließend möchten wir Ihnen mit Hinweis auf die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung auf die für das Mandatsverhältnis gültigen Hinweise zum Datenschutz auf dieser Homepage verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rothe
Rechtsanwalt - Notar a.D.